Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferbedingungen der Firma Knabe + Co. GmbH und Co. KG für Stanzwerkzeuge sowie für Materialien, Apparate, Geräte und Zubehör die im Stanzformenbau Anwendung finden.

1. Auftragserteilung. Angebote sind stets freibleibend. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn er vom Lieferer schriftlich bestätigt ist. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.

Der Besteller übernimmt für die von ihm zu liefernden Unterlagen, wie Anweisungen, Zeichnungen, Lehren, Muster oder dergleichen volle Verbindlichkeiten. Mündliche Angaben über Abmessungen und dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Preise. Die Preise verstehen sich ab Werk und schließen Fracht, Porto und Wertsicherung nicht ein. Das gleiche gilt bei vereinbarten Teillieferungen und Eilsendungen. Der Mindestpreis für Werkzeugbestellung beträgt EUR 40,00 netto.

Verpackung oder Versand erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit des Lieferers. Bei allgemeinen Erhöhungen der Produktionskosten bleiben Preisänderungen vorbehalten. An Angebotspreise halten wir uns 1 Monat gebunden.

3. Zahlungsbedingungen. Falls in der schriftlichen Bestätigung des Lieferers nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen in EUR ohne jeden Abzug frei Zahlstelle in bar oder auf ein Konto des Lieferers unbar spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum zu leisten.

Bei verspäteter Zahlung werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz derjenigen Landesbank berechnet, die für die Lieferfirma zuständig ist, mindestens jedoch 10%. Im Falle einer berechtigten Mahnung erheben wir Mahngebühren in Höhe von EUR 6,00/Mahnung. Bei Scheckeinreichung müssen wir eine Gebühr von EUR 2,50 berechnen.

Lieferung an dem Lieferer unbekannte Firmen erfolgt nur gegen Voreinsendung des Betrages oder unter Nachnahme als Wertsendung.

Bei Zahlungseinstellung oder Konkurs des Bestellers ist die Kaufpreisforderung sofort fällig. Die Zurückhaltung der Zahlungen oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder Einwendungen des Bestellers sind ausgeschlossen.

4. Lieferzeit. Die Lieferfirma ist bestrebt, nach besten Kräften gewünschte Lieferfristen einzuhalten. Verbindlichkeiten für sie im Falle der überschreitung der Frist entstehen jedoch nicht. Insbesondere ist jeder Anspruch des Bestellers auf Ersatz von Verzugsschäden ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Versand. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Auf dem Transport abhanden gekommene oder beschädigte Waren werden vom Lieferer nur auf Grund einer neuen Bestellung gegen Berechnung der jeweils gültigen Preise ersetzt.

Versicherungen gegen Transportschäden übernimmt der Lieferer bei ausdrücklichem Auftrag des Bestellers für dessen Rechnung nach bestem ermessen. Abweichungen vom Versandzettel oder der Rechnung sind unverzüglich nach Empfang der Ware dem Lieferer schriftlich zu melden.

6. Mängelhaftung. a) für Stanzwerkzeuge: Fehlerhafte Stanzwerkzeuge (Stanzformen) werden innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist kostenlos ersetzt. Reklamationen wegen Stanzwerkzeugen (Stanzformen) müssen jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung mit Einsendung von Beweisstücken schriftlich erfolgen. Wenn nicht innerhalb der Frist begründete Mängelrügen erhoben werden, erlischt jeder Gewährleistungsanspruch.

Für Stanzwerkzeuge (Stanzformen) die nach der Art ihrer Verwendung einem vorzeitlichen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen, ferner nicht für Schäden infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, chemischer, elektronischer oder elektrischer Einflüsse, Witterungs- oder andere Natureinflüsse. Für Fehler in Stanzwerkzeugen (Stanzformen), die durch unrichtige oder undeutliche Angaben des Bestellers hervorgerufen werden, übernimmt der Lieferer keine Haftung.

Etwaige Mängel berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen, Preisminderung oder Zahlungsverweigerung, sondern nur zur Forderung einer Ersatzlieferung. Schadensersatzansprüche sind in allen Fällen auch wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. Bei Transportschäden ist ein post- oder bahnamtlicher Befund vor übernahme der Sendung aufnehmen zu lassen und mit der Schadensmeldung unverzüglich einzusenden.

Anderweitige Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art, insbesondere solche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Besteller in Rechnung gestellt werden.

b) für Stanzteile: Fehlerhafte Stanzarbeiten oder Stanzteile werden innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kostenlos ersetzt. Für Schäden, die aus mangelhafter Material- oder Druckbeschaffenheit entstehen, haftet der Lieferer nicht.

Alle Mängel in Stanzarbeiten, die auf unrichtige, unvollständige oder undeutliche Angaben des Bestellers zurückzuführen sind, gehen zu seinen Lasten. Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, Kündigung, Minderung oder Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Auf Stanzarbeiten oder Stanzteile bezogene Reklamationen können nur dann vom Lieferer berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von zehn Tagen nach der Lieferung schriftlich und mit der Einsendung von allen Beweisstücken erfolgen.

7. Recht des Lieferers auf Rücktritt. Für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung einer Bestellung und für den Fall unvorhergesehener Ereignisse, sofern sie sich auf den Betrieb des Lieferers erheblich auswirken, steht dem Lieferer das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Will der Lieferer vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Notwendigkeit dem Besteller unverzüglich mitzuteilen.

8. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen. Lieferbedingungen des Bestellers, die mit diesen hier enthaltenen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für den Lieferer unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und der Lieferer ihrem Inhalt ausdrücklich widersprochen hat.

9. Gerichtsstand. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder ergebenden Streitigkeiten, auch bei Wechselklage, ist der Hauptsitz des Lieferers.

 

Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung ist vereinbart.

Knabe + Co. GmbH und Co. KG, Kühnemannstraße 11 – 15, 13409 Berlin-Reinickendorf

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